Hohe Steuerlast für Unternehmen: Zürich soll nicht länger ein Schlusslicht sein
Zürich gilt als Wirtschaftsmotor der Schweiz. Dennoch hat der Kanton Zürich heute zusammen mit dem Kanton Bern die höchste Steuerbelastung für Unternehmen. Aufgrund von Steuersenkungen in anderen Kantonen büsste Zürich seit 2006 im interkantonalen Vergleich 12 Plätze ein. Dies ist das Resultat des Steuerbelastungsmonitors des Wirtschaftsforschungsinstituts BAK Economics im Auftrag der Zürcher Kantonsregierung.
Mit den Änderungen des Steuergesetzes des Kantons Zürich aus der Umsetzung STAF (Gesetz zur Steuerreform und AHV-Finanzierung) wurden 2020 bereits erste Massnahmen zur Steigerung der steuerlichen Attraktivität ergriffen. Die Stellung Zürichs im interkantonalen Steuerwettbewerb hat sich seitdem jedoch nicht massgeblich verbessert. Stattdessen teilt sich der Kanton Zürich im interkantonalen Steuerranking mittlerweile mit dem Kanton Bern die rote Laterne. Damit weisen die wichtigen Konkurrenzkantone Basel-Stadt und Genf tiefere Steuerbelastungen auf als der Kanton Zürich, wie das Wirtschaftsforschungsinstitut BAK Economics in seinem Bericht an die Zürcher Finanzdirektion festhält. «Die Sicherung der steuerlichen Attraktivität hat Priorität. Es besteht dringender Handlungsbedarf», betont Filippo Leutenegger, Präsident der FDP Kanton Zürich. Die Regierung sei in der Vergangenheit zwar nicht untätig gewesen, doch andere Kantonsregierungen haben schneller reagiert. «Der Effekt der 2021 gesenkten Gewinnsteuersätze ist verpufft, weil andere Kantone ihre Tarife ebenfalls massgeblich zurückgefahren haben». Aus diesem Grund brauche es für die Unternehmen nun echte Entlastungsmassnahmen, damit der Wirtschaftskanton Zürich in naher Zukunft nicht am Ranglistenende der höchsten steuerlichen Belastung landet.
Erneuter Bürgerlicher Schulterschluss
Die Zürcher Regierung hat den von der FDP angesprochenen Handlungsbedarf ebenfalls erkannt und mit der STAF 2 eine Erweiterung der Steuervorlage von 2020 auf den Weg gebracht. Diese wurde in diesen Tagen von der zuständigen Wirtschaftskommission des Kantonsrats (WAK) vorberaten. Nun gelangt die breit abgestützte Steuervorlage in das Kantonsparlament, das über dessen konkrete Ausgestaltung zu entscheiden hat. «Wir befürworten den zweiten STAF-Schritt, welcher schon bei der ersten Vorlage zu STAF angekündigt wurde. In den letzten Jahren sind jeweils mehr juristische Personen aus dem Kanton Zürich weg- als zugezogen. Mit STAF 2 setzen wir Anreize, im Kanton zu bleiben», sagt GLP-Kantonsrätin Cristina Cortellini. «Die geplante Reduktion des Gewinnsteuersatzes von aktuell 7 auf neu 6 Prozent ist ein notwendiger und wichtiger Schritt, welcher massgeblich zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Zürich beiträgt», ergänzt SVP-Kantonsrat Patrick Walder. Das bürgerliche Lager ist sich darin einig, dass der Kanton Zürich den Anschluss nicht verlieren darf. SVP, FDP, Die Mitte und GLP bilden deshalb zusammen mit den Wirtschaftsverbänden eine breit abgestützte Allianz für den zweiten Schritt der Steuervorlage 17 (STAF 2).
Höhere Steuereinnahmen dank dynamischen Effekten
«Trotz eines niedrigeren Gewinnsteuersatzes wird der Kanton Zürich insgesamt höhere Steuereinnahmen von juristischen Personen erzielen», sagt die bürgerliche Steuer-Phalanx. Die Prognose beruht auf den bekannten dynamischen Effekten, die durch die Steuersenkung ausgelöst werden. Dazu gehören eine erhöhte wirtschaftliche Aktivität, die Anziehung neuer Unternehmen, gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit und langfristiges Wachstum, die alle zu einer Vergrösserung der Steuerbasis führen. «Die Senkung des Gewinnsteuersatzes wird die wirtschaftliche Dynamik im Kanton Zürich stärken. Unternehmen werden mehr Mittel für Investitionen haben, was zu einer Stärkung des Wirtschaftsstandorts und langfristig zu höheren Steuereinnahmen führen wird», so die Parteien.
Gemeinden, die einen hohen Anteil ihrer Gesamteinnahmen aus Steuern juristischer Personen beziehen, sollen während einer Übergangszeit durch den Kanton finanziell unterstützt werden. «Es ist wichtig, dass wir diese Gemeinden in der Übergangsphase unterstützen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden», betont Marzena Kopp, Fraktionspräsidentin der Mitte. Durch die Senkung des Anteils auf 15% statt 20%, wie von der kantonsrätlichen Wirtschaftskommission beschlossen, können mehr Gemeinden von dieser Unterstützung profitieren. «Dies ist ein notwendiger Schritt, um sicherzustellen, dass alle Gemeinden gleichermassen von den wirtschaftlichen Vorteilen der Steuersenkung profitieren», so Kopp weiter.
SVP, FDP, Mitte und GLP befürworten die mit der STAF 2 angedachten Massnahmen und sind überzeugt, dass die langfristigen Vorteile der Steuersenkung die kurzfristigen Herausforderungen überwiegen werden.
Ihre Ansprechpartner:
- Filippo Leutenegger, Parteipräsident FDP, 079 447 99 07
- Tobias Weidmann, Fraktionspräsident SVP, 079 412 59 66
- Marzena Kopp, Fraktionspräsidentin Die Mitte, 078 649 76 60