FDP Kanton Zürich will die Bevölkerung bei der Festlegung der Windenergie-Standorte einbinden

Der Regierungsrat stellte heute den Eintrag von Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in den Richtplan sowie das beschleunigte Bewilligungsverfahren vor. Die FDP Kanton Zürich begrüsst es, dass nun Fakten auf dem Tisch liegen, und wird den weiteren Prozess kritisch verfolgen. Bei der Festsetzung der Standorte müssen insbesondere die Gemeinden und die Bevölkerung frühzeitig einbezogen werden und mitwirken können.

Windenergie kann besonders im Winterhalbjahr eine Rolle spielen. Die Bevölkerung hat aber berechtigte Fragen zu Windkraftanlagen, insbesondere in einem dichtbesiedelten und verhältnismässig windarmen Kanton. Eine Technologie muss standortgerecht sein. Der Nutzen der Windenergie ist darum, sorgfältig gegen die Kosten, die Interessen der lokalen Bevölkerung sowie des Natur- und Landschaftsschutzes abzuwägen.

Die FDP begrüsst, dass die Baudirektion die ursprünglichen Pläne für den Zubau des Kantons Zürich mit Windenergie redimensioniert hat. Aufgrund einer fachlichen Prüfung schränkt die Baudirektion das Vorhaben von ursprünglich 52 Potenzialgebieten auf 20 Gebiete ein. Diese Standorte müssen nun vertieft evaluiert werden.

Das vorgeschlagene beschleunigte Plangenehmigungsverfahren sieht die FDP positiv, solange die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung gewahrt werden. Die Prozesse für den Um-, Aus- und Neubau von erneuerbaren Energien müssen generell beschleunigt und ebenso die langwierigen Bau- und Bewilligungsverfahren verkürzt werden.

FDP ist offen für alle Technologien und Innovationen

Die FDP hat sich schon immer für Technologieoffenheit und Innovation eingesetzt. Eine stabile und bezahlbare Energieversorgung ist für die Bevölkerung und die Wirtschaft zentral. Um einen sicheren Energiemix für heutige und künftige Generationen zu garantieren, sollen alle Energiequellen geprüft und bei Eignung erschlossen werden, einschliesslich der Windenergie.

Die konkretisierte Liste „Potenzialgebiete Windenergie“ des Regierungsrats betrifft schwerpunktmässig vor allem ländliche Gebiete, wie das Weinland und Knonaueramt. Augenmass und die Berücksichtigung der Lokalen der Interessen sind für die FDP zentral. «Wir stehen dafür ein, dass alle potenziellen Energiequellen sorgfältig geprüft werden, um eine sichere und bezahlbare Energieversorgung für heutige und künftige Generationen zu gewährleisten», betont Parteipräsident Filippo Leutenegger.

Frühzeitiger Einbezug und Mitwirkung von Gemeinden und Bevölkerung

Die Stimmbevölkerung in einzelnen Gemeinden im Kanton Zürich sagte bereits «Ja» zu Einzelinitiativen auf kommunaler Ebene, welche einen Mindestabstand zu Windkraftanlagen festsetzen. Andere Gemeinden lehnten solche Einzelinitiativen ab. Gleichzeitig wurde das eidgenössische Stromversorgungsgesetz am 9. Juni 2024 im Kanton Zürich mit 72,2 Prozent angenommen. Diese Entscheide zeigen, dass die Zürcherinnen und Zürcher den Ausbau von erneuerbaren Energien im Grundsatz befürworten. Sarah Fuchs, Mitglied der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt sagt: «Die Politik ist deshalb in der Pflicht, die Sorgen der Bevölkerung bei einem Ausbau ernst zu nehmen und sie frühzeitig einzubinden.» Die FDP setzt sich dafür ein, dass sich die Gemeinden und Bevölkerung in den Prozess einbringen können. Die FDP begrüsst entsprechend einen umfassenden Einbezug der Standortgemeinden.

Der Regierungsrat schlägt eine freiwillige Investitionsbeteiligung für Gemeinden und Bevölkerung sowie eine freiwillige Zahlung von Betreibern von Windenergieanlagen an Gemeinden vor. Die FDP ist der Auffassung, dass der Einbezug der Bevölkerung sowie die finanzielle Beteiligung der Gemeinden und Bevölkerung der richtige Weg ist.

Kontakte:

  • Sarah Fuchs, Kantonsrätin, Mitglied KEVU, 076 405 29 72
  • André Müller, Fraktionspräsident, 079 740 37 38
  • Filippo Leutenegger, Parteipräsident, 079 447 99 07